Arbeitsschutz in einem Kfz-Betrieb

 


Der Inhaber einer Kfz Werkstatt ist dazu verpflichtet Maßnahmen zu treffen, um

  • die Sicherheit
  • den Gesundheitsschutz

der Beschäftigten sicherzustellen und zu verbessern.

Um Gesundheitsschäden vor Eintritt zu vermeiden muss der Arbeitgeber präventive Maßnahmen ergreifen.

Der Unternehmer hat eine "Fürsorgepflicht" dem Arbeitnehmer gegenüber.
 

Beispiele für präventive Maßnahmen:

  • ergonomische Sitze und entpsrechende Schreibtische (Büro)
  • Maschinenschutz
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote
  • Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung
  • sicherer Umgang mit Gefahrenstoffen (Öle, Kraftstoffe, Bremsenreiniger, Bremsflüssigkeit...)
  • regelmäßige Durchführung von (Arbeitsschutz-) Unterweisungen
    • Sollte zur Rechtssicherheit dokumentiert werden
      • Was wurde belehrt? (Welche Maschinen, Arbeitsplätze...)
      • Wann wurde belehrt?
      • Wer wurde belehrt?


Zur Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen sollten gegebenenfalls auch Mitarbeiter miteinbezogen werden. Diese können aus praxtsichem Arbeitsalltag andere Gefahrenpotentiale erkennen.

Arbeitsschutz-Überprüfung und -Durchsetzung kann an Mitarbeiter delegiert werden. Mitarbeiter wird zum "Arbeitsschutzbeauftragten", welcher in regelmäßigen Abständen kontrolliert. (Bsp. jährlich)

 

Vorteile für den Betrieb

Gesunde Mitarbeiter führen zu geringeren Ausfallzeiten und weniger Störungen der Betriebsabläufe.

 

Pflichten des Betriebs

  • (regelmäßige) Unterweisung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Vorhaltung von Betriebsanweisungen
  • Beitragszahlung an die Berufsgenossenschaft (BG)
  •     Grundbeitrag (Anzahl der Mitarbeiter, Art/ Risiko des Betriebes)
  •     zzgl. Zusatzbeitrag für Risiko nach vorgegebener Punkteliste (Bsp. Anzahl der Arbeitsunfälle innerhalb eines gewissen Zeitraums)


Bedienen von Hebebühnen ist Personen unter 18 Jahren nur unter Aufsicht gestattet!





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