Versicherungen einer Kfz-Werkstatt


Versicherungen können Kfz-Betriebe vor hohen finanziellen Belastungen durch unterschiedliche Risiken schützen. Versicherungsprämien sollten innerbetrieblich den Gemeinkosten zugeordnet werden und entsprechend in der Preiskalkulation berücksichtigt werden.

Die Notwendigkeit einzelner Versicherungsarten ist abhängig von der individuellen Eintrittwahrscheinlichkeit der Risiken sowie von der maximalen Höhe der möglichen Schäden.

Das Eintreten von Risiken sowie deren Ausmaß kann durch Unfallverhütungsmaßnahmen und Sicherheitsrichtlinien vermindert oder vermieden werden.


Kraftfahrtversicherung für eigene Fahrzeuge

Für die dem Betrieb zugehörigen Fahrzeuge (Werkstattwagen, Kundenersatzfahrzeuge, Vorführwagen) muss jeweils eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Voraussetzung zur Zulassung von Fahrzeugen ist das bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zu Beachten bei Fahrzeugen, die Kunden zur Verfügung gestellt werden:

  • UVV Prüfung erforderlich
  • versicherter Personenkreis muss angepasst werden
  • "Miet-Selbstfahrer-Fahrzeug" muss eingetragen sein in der Versicherung


Kfz-Kasko Versicherung ist empfehlenswert bei Nutzung durch andere Personen. (höheres Risiko)

Nutzungsvertrag muss vom Kunden unterschrieben werden.

  • Aufklärung über Selbstbeteiligung im Schadenfall
  • Aufklärung über Tankregelung
  • Nutzungsdauer

 

sog. "Hakenlastversicherung"

  • für Abschleppfahrzeuge/ Straßendienstfahrzeuge
  • Unternehmen haftet für Schäden, die bei Bergungs- / Abschlepptransporten entstehen und nicht von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

 

 Kraftfahrtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk

  • versichert gegen Gefahren, die aus dem spezifischen Wesen eines Kfz-Handels oder -Handwerksbetrieben einhergehen
  • versichert alle Fahrzeuge in Handls- oder Werkstattobhut
  • versichert ggf. eigene und fremde Fahrzeuge mit "rotem Kennzeichen"
    • Eintrag im rote Nummer-Buch (durch berechtigte Person, die bei Zulassungsstelle hinterlegt ist)
    • + Eintrag ins Fahrtenbuch (muss lückenlos ausgefüllt werden - Art der Fahrt, Länge der Strecke, Fahrzeugident-Nr., Tag/Datum)
      • Fahrtennachweisheft & Fahrzeugscheinheft müssen bei der Fahrt mitgeführt werden
    • Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein
    • gewerbliche Fahrten sind verboten (Bsp. Lieferfahrten)
  • für eigene, noch auf Dritte zugelassene Fahrzeuge max. 7 Tage versichert
  • für eigene, zulassungspflichtige, aber noch nicht zugelassene Fahrzeuge (Neu- und Gebrauchtwagen, die dem Betrieb gehören)
Bsp.:

XY soll Auto vom Lackierbetrieb auf Anhänger mit roten Kennzeichen überführen:

 

  • Eintragender im Fahrzeugscheinheft unterschriftsberechtigt?
  • Hat der Fahrer die notwendige Fahrerlaubnis (inkl. Anhänger)
  • Fahrzeug, Auflieger im verkehrssicheren zulassungsfähigen Zustand?
  • Gewerblicher Gütetransport ? -> Gütertransport unzulässig
  • Nur für Probefahrten, Prüfungsfahrten, Überführungsfahrten

 

Betriebshaftpflichtversicherung

  • Schützt gegen Schadenersatzansprüchen Dritter wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Leistet bei Schäden, die durch betriebliche Tätigkeit der Mitarbeiter oder des Inhabers verursacht werden
  • "Altölentsorgungspassus" enthalten - wenn Altöl (des Betriebs) so stark verunreinigt wurde, dass eine Wiederaufbereitung unzulässig ist, wird die gesamte Ladung des Sammelfahrzeugs als Sondermüll deklariert
  • hieraus entstandene Kosten der Entsorgung werden von der Betriebshaftpflicht übernommen
  • Werkstatt ist bis Ende der Entsorgung des Öls für dsie ordnungsgemäße Entsorgung haftbar.
 

 Zusatz-Haftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht zahlt keine Schäden, die bei der Reparatur an Kundenfahrzeugen auftreten. In diesem Fall kommt die Zusatz-Haftpflichtversicherung zu tragen.

  • Zusatzhaftpflicht versichert sog. Bearbeitungsschäden (Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung)

+ Sobald ein Kfz-Betrieb Abgasuntersuchungen (AU), (AUK) - Krafträder, Sicherheitsprüfungen (SP) oder Gasprüfungen (GAP) oder Gassicherheitsprüfungen (GSP) durchführt, ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung erforderlich.



 Umwelt-Haftpflichtversicherung

 Der Inhaber eines Betriebes haftet gem. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Der Betrieb stellt durch die reine Existenz eine Gefahr für die Umwelt dar.

Versichert gegen Schäden, die aus dem Umgang mit gewässerschädlichen Stoffen entstehen. Bspw.

  • verschiedene Öle (Altöl, Frisch-Öl. Hydraulik-Öl, Getriebeöl)
  • Ölabscheider Inhalte
  • Kraftstoffe
  • Heizöl
  • Bremsflüssigkeit
  • Kühlflüssigkeit
  • Lacke und Farben

 Versichtert sind Umweltschäden, die von Anlagen mit gewässerschädlichen Stoffen ausgehen und den Schäden, die vom Inhaber unvorhersehbar getroffen wurden.

Bspw.

  • Brand
  • Explosion
  • Pannen
  • Unfälle
  • technisches Versagen


Bodenkasko-Versicherung

Stellt eine Zusatzversicherung zu der Umwelt-Haftpflichtversicherung dar. Diese leistet nur bei Schadenersatzansprüchen gegen Dritte, zahlt aber nicht für die Schäden am eigenen Grundstück. Diese Schäden sind durch die Bodenkasko gedeckt.

Durch Umweltschäden könnte der Boden kontaminiert sein. Maßnahmen zur Behebung dieser Kontamination sind versichert. (Bsp. Sanierungsplan, Aushub des kontaminierten Bodens, Transport des Bodens zur nächsten Reinigungsstätte, Wiederauffüllen des Bodens)


Rechtschutzversicherung

Leistet für Kosten, die im Rahmen von Gerichtsprozessen aufkommen, für Bußgeldverfahren sowie Strafprozesse.

  • wichtig für Werkstätten, die mit Franchise-Verträgen an Konzerne gebunden sind. Aus Streitigkeiten hieraus können sehr hohe Kosten entstehen.

 

weitere Versicherungen sind bspw.

  • Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
  • Elektronikversicherung
  • Private Vorsorge des Unternehmers (Rürup, betriebliche Altersvorsorge, Krankentagegeldversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung)

 




 

 



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